
Nach dem Arbeitsunfall.
Zurück in den Alltag.
Behandlung im BG-Heilverfahren in Heidelberg: Auf Verordnung des Durchgangsarztes begleiten wir dich nach Arbeits- und Wegeunfällen – von der Physiotherapie bis zur strukturierten Rückkehr in Beruf und Sport.
Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall trägt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Kosten deiner Heilbehandlung. Wichtig ist der richtige Ablauf – so einfach funktioniert er:
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall stellst du dich beim Durchgangsarzt vor. Er steuert das BG-Heilverfahren und verordnet die notwendige Therapie.
Mit der D-Arzt-Verordnung vereinbarst du deinen Termin bei uns – telefonisch, über das Kontaktformular oder direkt im Studio.
Wir analysieren deinen Befund, stimmen die Behandlung mit den Vorgaben des D-Arztes ab und kombinieren Physiotherapie mit gezieltem Aufbautraining.
Über eine schrittweise Belastungssteigerung begleiten wir dich zurück in Beruf, Alltag und Sport – mit messbaren Fortschritten statt Stillstand.

Krankengymnastik und manuelle Techniken zur Wiederherstellung von Beweglichkeit und Funktion – abgestimmt auf deine Verletzung und dein Berufsbild.

Krankengymnastik am Gerät und medizinische Trainingstherapie für den strukturierten Wiederaufbau von Kraft und Belastbarkeit.

Arbeits- und sportbezogener Belastungsaufbau mit klaren Etappenzielen – bis du deinen Alltag wieder sicher bewältigst.
Ein Arbeitsunfall läuft anders ab als eine normale Verletzung — versicherungsrechtlich und in der Behandlung. Zuständig ist nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft. Für dich als Patient bedeutet das vor allem eines: Es entstehen keine Kosten und keine Zuzahlung. Die BG trägt die Behandlung vollständig.
Der Weg führt immer über den Durchgangsarzt, kurz D-Arzt. Er stellt fest, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, und steuert das weitere Verfahren. Von ihm kommt auch die Verordnung für die Physiotherapie. Wichtig zu wissen: Ein Wegeunfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause zählt ebenfalls als Arbeitsunfall.
Das erklärte Ziel der Berufsgenossenschaft ist nicht Schmerzfreiheit, sondern die Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit. Deshalb reicht es nicht, wenn die Schulter wieder beweglich ist — sie muss auch die Last aushalten, die dein Beruf täglich von ihr verlangt. Ein Dachdecker braucht andere Belastbarkeit als jemand im Büro. Genau daran richten wir das Training aus.
Für diese Aufgabe sind wir gut aufgestellt: Behandlungsraum und Trainingsfläche liegen bei uns im BETRIEBSWERK in Heidelberg direkt nebeneinander. Nach der akuten Behandlung geht es unmittelbar in den belastungsorientierten Aufbau — mit Bewegungen, die deinem Arbeitsalltag entsprechen. Dein Therapeut wird dein Trainer und begleitet dich bis zurück an den Arbeitsplatz.
Häufige Verletzungen aus Betrieb, Baustelle, Pflege und Büro — behandelt im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren auf Verordnung des Durchgangsarztes.
Leitern, Gerüste, Treppen. Oft sind mehrere Strukturen betroffen, was einen gestuften und gut abgestimmten Wiederaufbau nötig macht.
Klassiker in Handwerk, Logistik und Pflege. Entscheidend ist, dass die Schulter am Ende wieder Überkopfarbeit aushält, nicht nur schmerzfrei ist.
Nach Verdrehtrauma oder Sturz. Häufig operativ versorgt — die Nachbehandlung entscheidet darüber, wie belastbar das Knie später ist.
Wenn beim Heben etwas einschießt. Neben der Behandlung braucht es Aufbau und eine Hebetechnik, die im Arbeitsalltag auch funktioniert.
Schnitt-, Quetsch- und Bruchverletzungen. Beweglichkeit und Griffkraft müssen zurück, bevor an Werkzeug wieder zu denken ist.
Umknicken auf unebenem Untergrund oder auf der Baustelle. Ohne Stabilitätstraining bleibt das Risiko hoch, erneut umzuknicken.
Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück gelten ebenfalls als Arbeitsunfall — auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß.
Wenn die Rückkehr in Etappen erfolgt, richten wir die Belastung im Training an dem aus, was dein Arbeitsplatz gerade von dir verlangt.
Nichts. Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft, die Behandlungskosten vollständig. Es fällt keine Zuzahlung an — anders als bei einer Verordnung über die Krankenkasse.
Der Durchgangsarzt ist ein von der Berufsgenossenschaft besonders zugelassener Facharzt. Nach einem Arbeitsunfall führt der Weg grundsätzlich über ihn: Er dokumentiert den Unfall, entscheidet über die Art der Heilbehandlung und stellt die Verordnung für die Physiotherapie aus. Ohne diese Verordnung kann die BG die Behandlung nicht übernehmen.
Ja. Ein sogenannter Wegeunfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt — unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, öffentlich oder zu Fuß unterwegs warst. Umwege aus privaten Gründen können den Versicherungsschutz allerdings unterbrechen.
Für die physiotherapeutische Behandlung kannst du dich grundsätzlich an eine Praxis deiner Wahl wenden, sofern sie für das BG-Heilverfahren zugelassen ist. Sprich uns einfach an — wir sagen dir direkt, ob wir deine Verordnung übernehmen können, und klären das Weitere mit der zuständigen Stelle.
Der Anspruch ist ein anderer. Bei der Krankenkasse geht es um die Wiederherstellung der Alltagsfunktion. Die Berufsgenossenschaft zielt auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit — die Belastbarkeit muss also zu den konkreten Anforderungen deines Berufs passen. Deshalb spielt belastungsorientiertes Training im BG-Heilverfahren eine deutlich größere Rolle.
Das hängt von Art und Schwere der Verletzung ab und wird über den Verlauf mit dem Durchgangsarzt abgestimmt. Die BG verlängert die Behandlung, solange sie für die Rückkehr an den Arbeitsplatz notwendig ist. Wir dokumentieren den Verlauf entsprechend und melden zurück, wo du stehst.
Vereinbare jetzt deinen Termin – wir kümmern uns gemeinsam mit dir um einen reibungslosen Ablauf deines BG-Heilverfahrens.
Verordnung, Ablauf und Kostenübernahme im BG-Heilverfahren – die häufigsten Fragen beantworten wir dir kompakt in unseren FAQ.